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Roth & Liebermann
Artilleriestraße 5
34117 Kassel
Homepage:www.roth-liebermann.de
Telefon:0561 22148
Fax:0561 26994

Freistellungsbescheinigungen

Mit der Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Verpflichtung befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent einzubehalten (Bauabzugsteuer) und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt zu zahlen.

Bitte laden Sie sich diesen Bescheid unbedingt herunter oder drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn zu Ihren Unterlagen.


Freistellungsbescheinigung

Nachweis zur Schuldnerschaft § 13 b bis 01.11.2023

Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung §48 bis 31.12.2025

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